Der Werdenfelser Weg
Fixierungsvermeidung in der Pflege


>>> Informationsblatt für Pflegeeinrichtungen
>>> Betreuer / Bevollmächtigte

>>> und Angehörige

Der Werdenfelser Weg verfolgt das Ziel, freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM) wie z.B.

  • Fixierungsgurte
  • Bettgitter
  • Vorsatztische oder
  • medikamentöse Sedierungen
in Pflegeeinrichtungen für Senioren auf ein unumgängliches Minimum zu reduzieren.


Der Verfahrenspfleger

Die hier eingesetzten zertifizierten Verfahrenspfleger sind speziell geschult und verfügen neben rechtlichen auch über pflegefachliche Kenntnisse.

Aufgabe der Verfahrenspfleger ist es, im gerichtlichen Auftrag gemeinsam mit den Betroffenen, der Pflegeeinrichtung, den rechtlichen Betreuern / Bevollmächtigten und den Angehörigen freiheitseinschränkende Maßnahmen kritisch zu prüfen und in mehrwöchigen Gesprächen gemeinsam nach Alternativen zu suchen.
Sodann werden diese im konkreten Einzelfall bewertet und gegeneinander abgewogen.

Bei der Lösungsfindung sollte allen Beteiligten bewusst sein, dass es bei Zugrundelegung eines menschenwürdigen Lebens im Alter einen hundertprozentigen Schutz gegen Verletzungen - insbesondere aufgrund von Stürzen - nicht geben kann.

Der Verfahrenspfleger gibt eine abschließende Stellungnahme an das Gericht ab. Die Entscheidung (Genehmigung oder Ablehnung der freiheitseinschränkenden Maßnahme) erfolgt durch das Amtsgericht.


Weitere Informationen zum Werdenfelser Weg

Weitere Informationen über den Werdenfelser Weg erhalten Sie auf nachfolgenden Seiten: